Vertragserrichtung/-Prüfung

Der Notar als unparteiischer Vertragserrichter spart den Vertragsparteien die Kosten der „doppelgleisigen“ Vertretung durch mehrere Parteienvertreter und demnach Zeit und Kosten.
Auch im Stadium der Anbotslegung ist es ratsam, bereits den künftigen Vertragserrichter heranzuziehen, da dies die Umsetzung des Anbotes in den letztendlich gewünschten Vertrag erheblich erleichtert und Fehlern vorbeugt.
Überdies berät der Notar auch in damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen.
- Kauf-, Tausch-, Schenkungsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Gesellschaftsverträge
- Vergleiche, Anerkenntnisse
- Anbotlegung
-
Sicherungsgeschäfte
- Pfandbestellung
- Bürgschaften
- Wechsel